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   BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14   

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BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14 (https://dejure.org/2016,50143)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14 (https://dejure.org/2016,50143)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 24 W (pat) 93/14 (https://dejure.org/2016,50143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 43 Abs 2 S 1 MarkenG, § 43 Abs 2 S 2 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "familybild.de (Wort-Bild-Marke)/Bild (Unionsmarke)/Bild (Unionsmarke)/TestBild (Unionsmarkenanmeldung)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "familybild.de (Wort-Bild-Marke)/Bild (Unionsmarke)/Bild (Unionsmarke)/TestBild (Unionsmarkenanmeldung)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "familybild.de (Wort-Bild-Marke)/Bild (Unionsmarke)/Bild (Unionsmarke)/TestBild (Unionsmarkenanmeldung)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das schließt es nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Zeichens für den durch das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 28 f. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Tz. 18 - Malteserkreuz I).

    Weiter ist möglich, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013, 862, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria).

    Aufgrund ihrer auf intensiver Benutzung beruhenden Bekanntheit in Bezug auf "Zeitungen" nimmt das mit der W1 übereinstimmende Markenelement "bild" eine selbständig kennzeichnende Stellung in der angegriffenen Marke ein (vgl. zu dieser anerkannten Fallgruppe einer selbständig kennzeichnenden Stellung EUGH GRUR 2005, 1042, 1044 Tz. 34 - THOMSON LIFE; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn. 463), soweit diese für Waren und Dienstleistungen eingetragen ist, bei denen nach den oben unter b) erfolgten Ausführungen eine überdurchschnittliche oder hochgradige Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit festzustellen ist.

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn.41 ff. m. w. N.).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).

    Diese einzelnen Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. dazu EuGH GRUR 2008, 343, Tz. 48 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; siehe auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rn.41 ff. m. w. N.).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Die Markenstelle hat allerdings nicht hinreichend in ihre Bewertung einbezogen, dass sich eine kraft Benutzung im Kollisionszeitpunkt gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke regelmäßig auch darauf auswirkt, wie das Publikum im Bereich ausgeprägt ähnlicher Waren und Dienstleistungen einen übereinstimmenden Bestandteil der jüngeren Marke wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2005, 513, Tz. 16 - MEY/Ella Maya; GRUR 2009, 484, Tz. 80 - Metrobus; GRUR 2008, 905, Tz. 38 - Pantohexal).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu betrachten und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (BGH GRUR 2012, 635, Tz. 23 - METRO/ROLLER's Metro).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Die Markenstelle hat allerdings nicht hinreichend in ihre Bewertung einbezogen, dass sich eine kraft Benutzung im Kollisionszeitpunkt gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke regelmäßig auch darauf auswirkt, wie das Publikum im Bereich ausgeprägt ähnlicher Waren und Dienstleistungen einen übereinstimmenden Bestandteil der jüngeren Marke wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2005, 513, Tz. 16 - MEY/Ella Maya; GRUR 2009, 484, Tz. 80 - Metrobus; GRUR 2008, 905, Tz. 38 - Pantohexal).
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr für das Publikum ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2010, 1098, Tz. 44 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2012, 64, Tz. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 1040, Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 15.12.2016 - 24 W (pat) 93/14
    Die Visualisierung dieses Bedeutungsgehalts in Form einer stilisierten Abbildung einer vierköpfigen Familie unterstützen diese Sichtweise zusätzlich, ohne dass die englischsprachige Herkunft des auch im Deutschen eingeführten Wortes "family" (vgl. etwa "Family-Packung"), dem entgegensteht (vgl. ähnlich BGH GRUR 2014, 872, Tz. 22 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BPatG, 05.12.2018 - 27 W (pat) 15/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pilaten/Penaten/PENATEN (notorisch bekannte Marke)"

    Da die Beschwerde im Hinblick auf die Widerspruchsmarke DE 661 990 in vollem Umfang Erfolg hat, ist sie wegen des weiteren Widerspruchs aus der notorisch bekannten Marke PENATEN gegenstandslos (vgl. BPatG 30 W (pat) 517/14, abrufbar über PAVIS PROMA; vgl. auch die Entscheidung BPatG 24 W (pat) 93/14, ebenfalls abrufbar über PAVIS PROMA, in der der 24. Senat des BPatG die Entscheidung über die Beschwerde im Hinblick auf den weiteren Widerspruch im Tenor dahingestellt gelassen hat).
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